Investitionszuschüsse für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas (BGBl. II Nr. 158/2024) ist per 18.6.2024 in Kraft getreten.
Investitionszuschüsse werden gewährt für:
Umrüstung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gemäß § 60 EAG (02.09.2024 - 25.11.2024 | 15 Mio. Euro | 349 EUR/kW)
Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gemäß § 61 EAG (02.09.2024 - 25.11.2024 | 25 Mio. Euro
- Vergärung (1.203 EUR/kW)
- Gasifikation (1.298 EUR/kW)
Förderanträge können nach Registrierung bzw. Anmeldung über das EAG Portal eingereicht werden. Die Antragstellung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen, zu diesem Zeitpunkt müssen bereits alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.