Datenschutzerklärung

Datenverarbeitungszweck, Datenverantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen und Datenübermittlung

Die Fördernehmer:innen nehmen bereits mit der Abgabe eines Gebots bzw. mit der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und durch Abschluss eines Vertrages mit der EAG-Förderabwicklungsstelle bzw. mit der Republik Österreich, vertreten durch die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG als EAG-Förderabwicklungsstelle, zur Kenntnis, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit den Fördernehmer:innen bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw ihrer durch Verordnung oder behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als EAG-Förderabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Österreichische Kontrollbank AG, an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt.

Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen und Berechtigungen der genannten Stellen sowie aufrechte Verträge der EAG-Förderabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AFB-MP erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

Sämtliche auf Basis der AFB-MP vorgesehenen Datenübermittlungen werden – sofern in AFB-MP keine abweichende Regelung getroffen wird – in der in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchgeführt.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Der/Die Fördernehmer:in erteilt mit der Abgabe eines Gebots bzw. mit der Antragstellung die ausdrückliche Einwilligung zur Übermittlung der Daten (Name/Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des/der Fördernehmer:in, Zählpunkt, Anlagenstandort, zuständiger Netzbetreiber, Anlagenart, erneuerbare Energie Quelle, Einspeisetyp, Engpassleistung, für die Errichtung/Repowering/Revitalisierung/Erweiterung der Anlage erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen, Kundennummer, Vertragsnummer) an die E-Control, an die jeweils für den Partner zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, an die Transparenzdatenbank gemäß BGBl I Nr. 99/2012 idgF, an den jeweils zuständigen Netzbetreiber, an die Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission sowie an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur weiteren Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung von deren Aufgaben zur Abwicklung und Evaluierung der Förderung.

Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung durch den/die Fördernehmer:in ist jederzeit zulässig; zu dessen Wirksamkeit muss der Widerruf gegenüber der EAG-Förderabwicklungsstelle erklärt werden. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. Im Falle des Widerrufs kann eine (weitere) Förderung nicht erfolgen.

Die aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der EAG-Förderabwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet. Die zuständigen Behörden und die EAG‑Förderabwicklungsstelle sind berechtigt, die Daten zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere gemäß § 91 EAG, an externe Fachexpert:innen weiterzugeben.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist.