Immer aktuell: Gesammelte Informationen zum
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
(EAG) und den rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserer Wissensdatenbank
Das EAG sieht für
Anlagen, die noch einen aufrechten Fördervertrag nach dem Ökostromgesetz auf Basis
von Einspeisetarifen haben, einmalig eine Wechselmöglichkeit ins
Marktprämien-Fördersystem vor.
Seitens des
EAG-Gutachters wurde ein entsprechendes Berechnungstool für den Wechsel vom
Einspeisetarif- in das Marktprämiensystem entwickelt.
Vereinfacht
gesagt wird ausgehend vom für die jeweilige Anlage geltenden Einspeisetarif
errechnet, welcher Barwert an Nettoförderung sich gemäß Restlaufzeit im ÖSG
noch ergeben würde. Dieser Barwert wird in der Folge auf die Restlaufzeit nach
EAG umgelegt und der hierfür erforderliche azW ermittelt.
Anträge auf Förderung durch Marktprämie sind binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei der EAG-Förderabwicklungsstelle über das von der EAG-Förderabwicklungsstelle einzurichtende elektronische Antragssystem einzubringen. Diese Frist ist per 31.12.2023 ausgelaufen.
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